Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoodination

Was macht ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator?

 

Der SiGeKo, kurz für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, hat die Aufgabe, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeiter auf Baustellen zu gewährleisten.

Dazu gehört die Planung und Überwachung von Sicherheitsmaßnahmen sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

 

Der SiGeKo arbeitet eng mit dem Bauleiter und anderen Ingenieuren zusammen, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, somit spielt er eine entscheidende Rolle für den Erfolg und die Sicherheit von Bauprojekten im Ingenieurwesen.

 

Wann braucht man einen SiGeKo?

 

Die Bestellung des SiGeKo wird durch die Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt. Nach § 3 BaustellV ist ein SiGe-Koordinator dann erforderlich, wenn auf einer Baustelle mehrere Arbeitgeber (gleichzeitig, nacheinander, Nachunternehmer) tätig sind. Der Bauherr kann diese Aufgabe selbst erfüllen, wenn er die entsprechenden Kompetenzen und Weiterbildung mitbringt. Andernfalls ist er dazu verpflichtet, einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.

 

Damit die konkreten Schutzmaßnahmen rechtzeitig erarbeitet werden können, muss der SiGeKo bereits während der Planungsphase bestellt werden. Die Beauftragung sollte spätestens dann stattfinden, wenn klar ist, dass nach § 3 BaustellV kein Weg an einem SiGeKo vorbei führt.

Roy Meyer

Meister Elektrotechnik

 

Projektleitung &

SiGeKo

 

 

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Ingenieur- und Gutachterbüro Schulz, Wehlener Straße 46, 01279 Dresden

Tel.: 0351-269930     E-Mail: ibschulz@gutachter-kanal.de

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